Tipps zum Studium
Als Ergänzung zu meinem Blogpost “Arbeiterkind” hier eine Sammlung von nützlichen Tipps und Links:
BAFöG:
- kann im Prinzip jeder Student beantragen. Wenn ihr euch nicht sicher seid, ob ihr die Bedingungen erfüllt (ausschlaggebend ist u.a. das Einkommen der Eltern) stellt auf jeden Fall einen Antrag
- Wichtig: eure Eltern sind gegenüber euch während der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig.
- Für BAföG bedeutet das, dass sie verpflichtet sind Nachweise einzureichen.
- geschieht das nicht, ist das BAFöG-Amt zuständig, Kontakt aufzunehmen und die Unterlagen einzufordern, eure Eltern sind gegenüber dem Amt auskunftspflichtig
- Übersteigt das Einkommen der Eltern die Grenzen, wird das Geld notfalls über das BAFöG-Amt eingefordert
- persönlich: lasst euch bei Streit nicht unterkriegen. Habt kein schlechtes Gewissen. Wenn das Amt entscheidet, dass ihr Anspruch auf Unterhalt habt, ist das euren Eltern auch zumutbar. Wenn eure Eltern zum Beispiel jüngeren Geschwistern gegenüber unterhaltspflichtig sind, wird das berücksichtigt. Im Notfall können Härtefallanträge gestellt werden.
- es ist völlig unabhängig, in welchem Bundesland/welcher Stadt ihr studiert. Der Zuschuss zu den Mietkosten beträgt aktuell 146 Euro für Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen. Ist die Miete höher, erhöht sich der Betrag um maximal 72 Euro
- Das Hauptfach kann nur bis zum dritten Semester gewechselt werden, danach nur aus besonders schwerwiegenden Gründen
- Anträge findet ihr hier
Wohnen:
- insbesondere vor dem Studium (i.e. bevor BAFöG beantragt werden kann) ist zu beachten: Die Änderung im zweiten Buch zur Sozialgesetzgebung, die Anfang des Jahres 2006 in Kraft getreten ist:
- Kinder von sozialhilfebedürftigen Eltern, die unter 25 sind, werden mit ihnen in einer “Bedarfgemeinschaft” zusammengefasst
- eine eigene Wohnung kann nur aus besonders schwerwiegenden Gründen unterstützt werden
- zugrunde liegende gesetzliche Regelung findet ihr hier unter Punkt (2a)
- wohnen die Eltern in der selben Stadt oder im Einzugsgebiet des ÖPNV, hat man in der Regel nur aus schwerwiegenden Gründen Anspruch auf einen Wohnheimplatz des Studentenwerks. Trotzdem hilft die Wohnraumvermittlung , Wohnungen bzw. WGs zu finden. Ansprechpartner ist ein der Regel das jeweilige Studentenwerk
Bei Problemen:
- Mit erreichen des Abiturs steht euch ein Studienplatz zu!
- in den meisten größeren Städten gibt es eine Jugendrechtsberatung, die Jugendliche bis 25 in rechtlichen Fragen kostenlos berät
Allgemein ist auch die Initiative “Arbeiterkind” eine gute Anlaufstelle.
Ich werde diese Liste im Lauf der Zeit noch um weitere Punkte ergänzen. Außerdem würde es mich freuen, wenn jemand, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat diese Liste ergänzen kann

Arbeiterkind… « Dishwasher sagte,
August 3, 2010 um 12:20 nachmittags
[...] Betroffene hier noch eine Sammlung an Links und Informationen. Wer fragen hat kann mir auf der „About“ Seite gerne eine Nachricht [...]