ArbeitsUnreize

August 3, 2010 at 2:01 nachmittags (Ab18, Uncategorized) (, )

Da ich die Bedingungen für HartzIV-Empfänger nicht kenne, hier mal eine kleine Rechnung zum Kindergeldbezug, die erklärt, warum es in Deutschland leider manchmal sinnvoller ist, weniger zu arbeiten:

Solange ein Kind sich in der Ausbildung befindet, hat es auch Kindergeldanspruch, wenn es älter als 18 Jahre ist (bis zum 25. Lebensjahr). Dieser fällt jedoch weg, wenn das Kind die Einkommensgrenze überschreitet. Ich muss zugeben, dass ich mich bei einem Tweet zum Thema vertan habe. Trotzdem, was ich an der Rechnung bemängelt habe (den Wegfall des gesamten Kindergeldes) stimmt:
Also: Ein Kind verdient im Monat durch Ausbildung, Studentenjob oder Pflichtpraktika 680 €. Seit 2010 ist die Einkommensobergrenze auf 8004€/Jahr angehoben worden. Da das Kind somit um 13€/Monat über der Einkommensobergrenze liegt, verliert es pro Monat 184 € Kindergeld (hat das Kind Geschwister, erhöht sich der verlorene Betrag um bis zu 31€)

Dem Kind bleiben also statt
680€ + 184€ = 764€
bei Wegfall des Kindergeldes
680€, eben genau die 184 € weniger, wegen 13 € die es zuviel verdient. So ein Betrag kann existenzgefährdend sein.

Ist man im Job einigermaßen flexibel (so z.B. bei Studenten) wird man wohl lieber eine Stunde weniger arbeiten, als komplett auf das Kindergeld zu verzichten.

Für die Vorjahre ist zu beachten, dass die Einkommensgrenze noch niedriger lag. Welche Regelungen in HartzIV ähnlich sind weiß ich nicht, zumindest bei der Sozialhilfe habe ich die Erfahrung gemacht, dass der Regelsatz für den Monat, wo man über einem Grenzbetrag liegt, flexibel angepasst wird. Die Motivation zum mehr arbeiten in der Nachtschicht ergab sich für mich dadurch, dass ich nicht gerne auf Unterstützung angewiesen bin. Wäre ein Betrag völlig weg gefallen hätte mich die Mehrarbeit finanziell belastet und wäre deswegen unmöglich gewesen (zudem muss ich sagen, hat mir die Nachtarbeit gefallen, da es viel ruhiger im Betrieb war).
Da lohnt sich doch die Arbeit!


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4 Kommentare

  1. aeas sagte,

    Wer arbeitet kann ohne Belege 920 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend machen. Damit liegt die Einkommensgrenze dann bei 8924€. Wer Werbungskosten (z.B. Fachliteratur, Fahrtkosten, Berufskleidung wie bei der Steuererklärung auch) nachweisen kann, die den Pauschbetrag überschreiten, kann die Einkommensgrenze noch weiter erhöhen.

    Das ändert zwar nichts an der Tatsache, dass das Kindergeld bei Überschreiten der Grenze ganz wegfällt und nicht erstmal nur gekürzt wird, sollte aber nicht vergessen werden.

  2. die13 sagte,

    Danke für den Hinweis. Details dazu hier.

  3. Reservist sagte,

    Interessant ist hier noch zu erwähnen, dass zumindest Männer, die Wehr- oder Ersatzdienst leisten beim Kindergeldbezug nicht benachteiligt werden.

    Der Bezug des Kindergeldes verlängert sich nämlich um die Dienstzeit (gilt nur, wenn man in Ausbildung ist, relevant also quasi nur für Studenten).

    Dafür bekommt man während der Dienstzeit auch kein Kindergeld.

  4. die13 sagte,

    Hab das verpennt, deshalb kam ich auch auf ein anderes Ergebnis anfangs: Bei BaFöG-Empängern wird die Hälfte des BaFög als EInkommen angerechnet. Das wäre zwar fair, weil es sich um die Hälfte handelt, die als zuschuss gewährt wird und deshalb nicht zurückgezahlt werden muss, sinnvoll ist es für wen, der eh schon BaFöG-würdig ist aber trotzdem nicht, vor allem weil vom gesamten BaFög ein Lohn über 400 € auch (allerdings flexibel) abgezogen wird.

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